Menu

Dr. Janina Fellmeth

Frau Rechtsanwältin Dr. Janina Fellmeth studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und absolvierte ihr Referendariat im OLG-Bezirk Stuttgart.

Nach zweijähriger Tätigkeit als Rechtsanwältin in einer international agierenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Stuttgart im Bereich Steuerstrafrecht wechselte sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Lehrstuhl für Unternehmenssteuerrecht, Bilanzrecht und Öffentliches Recht bei Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Während ihrer Zeit als Wissenschaftliche Mitarbeiterin hat Frau Dr. Fellmeth zu einem steuerrechtlichen Thema promoviert (Dr. jur.).

Seit Oktober 2016 ist Frau Dr. Fellmeth als Rechtsanwältin in der Sozietät Friedrich & Kensbock Rechtsanwälte tätig.

Die fachlichen Schwerpunkte von Frau Dr. Fellmeth liegen in den Bereichen des Steuer- und Steuerstrafrechts, des allgemeinen Zivilrechts, des Handels- und des Gesellschaftsrechtes sowie der Prozessführung in diesen Bereichen.

Frau Dr. Fellmeth ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins e.V. sowie des Anwaltsvereins Stuttgart e.V. und ist seit Juli 2010 bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart als Rechtsanwältin zugelassen.

Publikationsliste

Das lohnsteuerrechtliche Abgrenzungsmerkmal des ganz überwiegend eigenbetrieblichen Arbeitgeberinteresses – Bestandsaufnahme und Neuorientierung,
Dissertation, veröffentlicht März 2016.

Die Übernahme von Geldbußen und Geldstrafen durch den Arbeitgeber auf dem lohnsteuerrechtlichen Prüfstand,
FR 2012, 1064-1071 (zitiert in BFH, Urteil vom 14.11.2013 – VI R 36/12, BStBl. II 2014, 278 [279])