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Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Die Planung und Sicherung der Unternehmensnachfolge ist eine der wichtigsten Aufgaben des Unternehmers und stellt diesen oft vor große Herausforderungen.

Zum langfristigen Unternehmenserfolg gehört ganz wesentlich auch die Umsetzung der Unternehmensnachfolge. Die entsprechenden Überlegungen sollten angesichts der vielfältigen betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen möglichst frühzeitig erfolgen.

Wir begleiten den Unternehmer und das Unternehmen bei der Umsetzung sowohl einer internen Unternehmensnachfolge als auch erforderlichenfalls beim Verkauf des Unternehmens. Wir verstehen uns im Rahmen der internen Unternehmensnachfolge dabei als zentraler Berater im Rahmen der Überleitung der operativen Verantwortung auf den/die Nachfolger, unerheblich ob unternehmensintern oder -extern. In diesem Zusammenhang beraten wir in allen sich diesbezüglich stellenden Fragestellungen. Wir bieten den Wünschen und Interessen der Unternehmer gerecht werdende Lösungen an, die einen dauerhaften Erfolg des Unternehmens rechtlich sicherstellen. Schwerpunkte sind neben der gesellschaftsrechtlichen Beratung die Anpassung von Organisations- und Entscheidungsstrukturen.

Weiterer wesentlicher Beratungsbereich ist die Absicherung der Unternehmensnachfolge durch entsprechende erbrechtliche Gestaltungen, die einerseits in Übereinstimmung mit den gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen stehen, anderseits aber auch langwierige erbrechtliche Auseinandersetzungen insbesondere durch Realisierung entsprechender Ausgleichsregelungen vermeiden helfen.

Auch die Beratung von Stiftungen sowie deren Gründung gehört zu unseren Tätigkeitsfeldern im Bereich der Nachfolgeplanung, unter anderem:

  • Rechtliche und steuerliche Fragen im Zusammenhang mit der Gründung der Stiftung;
  • Abstimmung mit den einzubindenden Behörden;
  • laufende rechtliche und steuerliche Beratung von Stiftungen;
  • laufende Beratung von Stiftungsvorständen und Stiftungsräten;
  • Übernahme von Organstellungen in Stiftungen.

Wir arbeiten hierbei auch eng und vertrauenswürdig mit anderen Beratern unserer Mandanten sowie mit deren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen. Mandatsschutz ist für uns selbstverständlich.

Dr. Richard Friedrich Dr. Karsten Kensbock Rouven Unmuth Dr. Janina Fellmeth